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Jetzt den digitalen Wandel dank staatlichem Förderprogramm "Hamburger Digitalbonus" gemeinsam mit der UMSATZSCHMIEDE starten: Bis zu 10.000 € netto Beratungsleistung für Digital-Check bei 50 % Förderung erhalten.

Digitalisierung Strategieworkshop UMSATZ

100 % Digitalisierung - 50 % Sparen

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Was ist der Hamburger Digitalbonus?

„Hamburg Digital“ wird in zwei separaten, aufeinander aufbauenden Programmodulen angeboten. Die beiden Module werden separat Online beantragt. Dabei ist es grundsätzlich möglich, auch nur eines zu beantragen. Der vorgesehene Regelfall ist allerdings, dass Unternehmen beide Module aufeinander folgend nutzen.
 

Modul 1: „Digital Check“

In diesem Modul werden mit bis zu 10.000 € netto Beratung mit dem Ziel von Digitalisierungs-Realisierungskonzepten mit 50 % staatlicher Förderung gefördert. In dem Konzept müssen zumindest der Inhalt der unternehmensspezifisch entwickelten Maßnahmen, die damit angestrebten Ziele, die zur Umsetzung notwendigen Ressourcen und Investitionen, sowie ein Umsetzungszeitplan enthalten sein.

Modul 2: „Digital Invest“

Die förderfähigen Investitionen umfassen bis zu maximal 56.666 Euro netto, bei einer 30%igen Förderung von maximal 17.000 Euro für Hard- und Software sowie Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind.

Das Programm startet am 15. März 2021 und läuft zunächst bis zum Jahresende 2022. Beantragt werden kann die Förderung nach Veröffentlichung der Förderrichtlinie bei der IFB Hamburg. Ausführliche Informationen zu den Förderkonditionen wird es in Kürze unter www.ifbhh.de geben.

Die förderfähigen Investitionen zur Umsetzung der entwickelten Strategien und Konzepte umfassen Ausgaben für Informations- Kommunikations-Technik (IKT)-Hard- und -Software als auch die Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind. Dieses schließt Kosten für die Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie für diese erforderliche Schulungen ein. Für eine maximale Nutzungsdauer von 12 Monaten können auch Ausgaben für Hardware, die über Mietkauf oder Leasing finanziert werden sowie Ausgaben für Lizenzen, Wartung, Garantie und Systemservice-Gebühren für Software gefördert werden, wenn die vollständige Bezahlung dieser Ausgaben in der Vorhabens-Laufzeit erfolgt. Die Ausgaben sind im Angebot des IT-Dienstleisters auf die geplante Nutzungsdauer aufzuschlüsseln. Informationen zu förderfähigen Investitionen, bzw. deren Ausschlüsse sind der Positiv-Negativliste auf der Programmübersicht unter ifbhh.de zu entnehmen.

Die geförderten Beratungsleistungen für "Digital Check" & "Digital Invest" können dabei die nachfolgenden Bereiche umfassen:


1. Informationssicherheit / Cyber Security

  • Grundlegende Beratungsleistungen im Bereich Informationssicherheit und Cyber Security

  • Unternehmensspezifische Bedrohungsanalysen und Sicherheitsaudits

  • Entwicklung von Realisierungskonzepten für identifizierte Anforderungen
     

2. Digitaler Wandel

  • Digitale Geschäftsprozesse: Beratung zur Digitalisierung von Produktionsprozessen und Verfahren

  • Digitale Markterschließung: Beratung zur Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen

(Beispiele zu den zwei Bereichen finden Sie unten.​)

Wie starte ich das Programm?

Das Programm ist ganz neu und kann ab sofort Online beantragt werden. Hamburger Digitalbonus in Höhe von bis zu 5.000 € beantragen und damit bis zu 10.000 € Beratungsleistung erhalten: https://eantrag.ifbhh.de/login

Wichtig zu wissen: Kontaktieren Sie uns vor Antragstellung. Sie dürfen keinen Antrag stellen, wenn die Maßnahme bereits begonnen wurde. Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen sind. Die Maßnahme gilt als begonnen, wenn bereits eine rechtsverbindliche Bestellung getätigt oder ein Auftrag zur Erbringung einer Dienstleistung erteilt wurde (ggf. auch nur mündlich). Die Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn Sie den Zuwendungsbescheid erhalten haben. Der Bewilligungsbescheid wird digital übersandt.

Wer ist für das Programm Hamburger Digitalbonus berechtigt?

  • Selbständige, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks

  • freiberuflich Tätige wie Ärzte/Zahnärzte/Tierärzte/Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwälte/Patentanwälte/Ingenieure/Architekten/beratenden Volks- und Betriebswirte/Wissenschaftler/Künstler/Schriftsteller/Heilpraktiker/Krankengymnasten/ Journalisten/Bildberichterstatter/Dolmetscher/Übersetzer und andere Soloselbständige)

  • Handwerksbetriebe

  • Betriebsstätte in Hamburg, in der die geförderte Maßnahme zum Einsatz kommt

  • < 250 Mitarbeiter (Vollzeitäquivalente) auf Ebene verbundener Unternehmen

  • Ordnungsgemäße Geschäftsführung
     

​Themenbereiche

Beispiele für Digitalisierung von Geschäftsmodellen, Produkten und Dienstleistungen:

  • Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie

  • Workshops und ähnlich hinführende Methoden zur Digitalisierung eines Geschäftsmodells

  • Aufbau von digitalen Plattformen: Grundsätzlich sind alle Vorhaben zur Optimierung einer Webseite förderfähig, die über die Einführung standardisierter Interaktionsmöglichkeiten (z. B. Kontaktformular) hinausgehen, also beispielsweise die Einbindung automatisierter Daten-/Informationsverarbeitung (z. B. Chatbots) oder die Abbildung gesamter Prozesse (z. B. Vertrieb)

  • Einführung digitaler Vertriebskanäle, also beispielsweise ein Online-Shop

  • Einführung inklusive Aufbau des elektronischen Handels unter Verwendung mobiler Betriebsgeräte

  • Projekte im Bereich der digitalen Anwendungen (Entwicklung produktbegleitender und/oder Anwendersteuerungssoftware)

  • Entwicklung von Apps etc.

  • Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

  • Digitale Schutzmaßnahmen gegen Produktpiraterie
     

Beispiele für die Digitalisierung von Produktion, Verfahren und Prozessen:

  • Anbindung von an das ERP/MES

  • Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und , insb. mit dem Manufacturing Execution System (MES) –„Industrie 4.0“

  • Implementierung eines inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen

  • Einführung medienbruchfreier, digitaler (Produktions-) Systeme

  • Integration in die Produktionsteuerung

  • Digitalisierung der Wertschöpfungskette; Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement/adaptives Auftragsmanagement)

  • Digitalisierung von Logistik-Prozessen (z.B. Etikettenscanner, Barcodedrucker, Warenmanagementsysteme)

  • Digitalisierung von unternehmensinternen Prozessen (z.B. in den Bereichen Controlling, Personalwirtschaft, Materialwirtschaft)

  • Schaffen der technischen Voraussetzungen für Formen der (Videokonferenzen, Fernwartung etc.) innerhalb Ihres Unternehmens, inkl. Initialisierung der Nutzung von Cloud-Technologien

  • Nutzung von zielgerichteten KI-Anwendungen

  • Nutzung von zielgerichteten High Performance Computing Anwendungen

 

Ergebnis unserer Digital-Check Beratung:

  • Beratungsleistungen, die über das Modul Hamburg Digital Check gefördert werden, sollen im Ergebnis mit einem konkreten Realisierungskonzept zur Umsetzung der identifizierten Maßnahme enden. In dem Konzept müssen zumindest der Inhalt der unternehmensspezifisch entwickelten Maßnahme, die damit angestrebten Ziele, die zur Umsetzung notwendigen Ressourcen und Investitionen sowie ein Umsetzungszeitplan enthalten sein.
     

Förderfähige Kosten (Digital Invest):

  • Ausgaben für IKT-Hard- und Software

  • Ausgaben für externe Dienstleister, die für die Umsetzung der Maßnahmen notwendig sind

  • Dies schließt Kosten für die Migration bisheriger Daten und der Portierung von Softwarekomponenten auf die neuen digitalen Systeme sowie für diese erforderliche Schulungen ein

  • Ausgaben für Mietkauf- oder Leasing-Hardware (maximale Nutzungsdauer 12 Monate)

  • Ausgaben für Lizenzen, Wartung, Garantie und Systemservice-Gebühren für Software, wenn die vollständige Bezahlung dieser Ausgaben in der Vorhabens-Laufzeit erfolgt

Was sind die Ausschlusskriterien und Maßnahmen, die nicht gefördert werden?

  • Ausgeschlossen sind: Unternehmen in Schwierigkeiten (gem. EU-Definition)

  • Standard Hard- und Software für eine gebräuchliche Büroausstattung (z. B.: PC, Laptop, Tablet, Smartphone, Telefon, Headset, Drucker, Scanner, Kamera, smarte Endgeräte, (Touch-) Bildschirme, Beamer und sonstige Arbeitsplatzausstattung)

  • Kosten für die Erstellung oder Optimierung einer Website (inkl. Social Media Kanäle) zur reinen Unternehmens- oder Produktdarstellung (also ohne Verknüpfung mit den betrieblichen Abläufen)

  • Kosten für gängige Online-Marketing-Maßnahmen (wie zum Beispiel Suchmaschinenoptimierung und -anzeigen (SEO/SEA), Display-Advertising, Content Marketing, E-Mail-Marketing)

  • Qualifizierungsmaßnahmen für Mitarbeiter und eigene Personalkosten

  • Maßnahmen, die vorwiegend der Umsetzung einer gesetzlichen Vorschrift dienen, (z. B. Umsetzung der DSGVO, Anschaffung von Kassensystemen)

  • Updates bestehender Systeme, Ersatzinvestitionen oder Kapazitätserhöhungen ohne wesentlichen Digitalisierungsfortschritt

  • Gebrauchte Wirtschaftsgüter ohne eine Garantie ≥12 Monate

  • Leistungen und Wirtschaftsgüter, die von verbundenen oder sonst wirtschaftlich, rechtlich oder personell verflochtenen Unternehmen (einschließlich aller Unternehmen, an denen mit den Gesellschaftern verwandte Personen, Ehepartner der Gesellschafter oder mit Gesellschaftern in nicht ehelicher Lebensgemeinschaft lebende Personen Anteil halten bzw. in einer Unternehmensbeziehung stehen) erbracht bzw. hergestellt oder erworben werden

  • Besuch von reinen Informations- und Messeveranstaltungen

  • Schulungen an Hard- und Software ohne direkten Bezug zu den förderfähigen Vorhaben

  • Kapitalbeschaffung, Zinsen und erstattungsfähige Umsatzsteuer

Wie ist der Ablauf?

Pfeil Beratungsfoerdung BAFA UMSATZSCHMI

Gut zu wissen: Die UMSATZSCHMIEDE bietet auch eine fachliche Stellungnahme für Digital-Invest-Projekte an, die Sie schon konzeptionell durchgeplant haben. Sprechen Sie uns an.

Start-up Mentoring Hamburger Digitalbonu
Themenbereiche
Go-digital Foerderung Digitalisierung

Ihr Berater, die UMSATZSCHMIEDE Marketing- & Vertriebsberatung

Nutzung intelligenter Digitalisierungslösungen, um Ihre Produkte, Ihr Online-Marketing und Ihren Vertrieb erfolgreich neu auszurichten.

Es ist nicht immer leicht, die eigenen Prozesse und Arbeitsweisen im Alltagsbusiness zu analysieren und anzupassen. Optimierungen bringen Ihr Unternehmen voran, doch stellen im operativen Betrieb eher ein Hindernis und Zeitverlust dar. Die UMSATZSCHMIEDE unterstützt Sie darin den Fokus nicht zu verlieren, die richtigen Entscheidungen zu treffen und Maßnahmen umzusetzen, die Ihr Unternehmen voranbringen.

Basierend auf einer Aufnahme des Ist-Zustands Ihres Unternehmens erarbeiten wir gemeinsam einen leitenden Fahrplan für die Digitalisierung Ihres Unternehmens. Gerne stehen wir Ihnen auch bei der Umsetzung zur Seite, damit Sie langfristig von der digitalen Transformation profitieren.


Als eines der autorisierten Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital unterstützt Sie Christine Witthöft, Inhaberin der UMSATZSCHMIEDE Marketing- und Vertriebsberatung beim digitalen Check Ihrer Geschäfts-, Marketing- und Vertriebsprozesse. Eine Förderung von 3.000 – 5.000 € (netto) ist über das Modul 1: HH Digital Check

Voraussetzungen:

  • Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks sowie freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte in Hamburg und weniger als 250 Mitarbeiter​

  • Förderung der Beratungsleitung für ein digitales Realisierungsprojekt

 

Im Modul I Hamburg-Digital Check werden Ausgaben für Beratungsleistungen mit 50 % bis zu einer maximalen Fördersumme von 5.000 € bezuschusst.

Im „Modul II Hamburg-Digital Invest“ werden die Ausgaben für das tatsächliche Investitionsvorhaben mit 30 % bis zu einem max. Förderbetrag von 17.000 € bezuschusst.

Go-digital Foerderung Digitalisierung

Details zum Förderprogramm Hamburger Digitalbonus:

Hamburger Digitalbonus Start-up Mentorin
Jetzt den Hamburger Digitalbonus beantragen: https://eantrag.ifbhh.de/login

Offizielle Informationen als PDF der Investitions- und Förderbank IFB finden Sie hier zum Download:

https://www.ifbhh.de/api/services/document/2869

https://www.ifbhh.de/api/services/document/2873

 

Bitte beachten Sie, dass der Antrag durch das Unternehmen selbst zu stellen ist. Sie können je Modul nur einen Antrag stellen. Ein Antrag kann dabei aber mehrere Maßnahmen beinhalten. Die im Antrag bestehende Möglichkeit der Bevollmächtigung bezieht sich dabei nicht auf das eingebundene Beratungsunternehmen, sondern auf Vertretungsberechtigte im Unternehmen.

  • Die IFB prüft Ihren Antrag und entscheidet über eine Bewilligung

  • Nach Erhalt der Bewilligung starten wir dann Ihr Vorhaben

Nicht antragsberechtigt sind:

  • Unternehmen in Schwierigkeiten, gemäß Art. 2 Nr. 18 AGVO in der jeweils geltenden Fassung

  • Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer von demselben Mitgliedstaat gewährten Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind
     

Welche Dokumente sind bei der Beantragung von Modul 1: Hamburg-Digital Check erforderlich?

Für das Ausfüllen des Antrags benötigt man mit vorbereiten Dokumenten ca. 20 Min.:

  • Online auszufüllendes Antragsformular mit folgenden Angaben:

    • Angaben zum Antragsteller (Name, Adresse, Kommunikationsdaten, Identifikationsdaten wie Handelsregistereintrag, Bevollmächtigte, Anzahl Beschäftigte)

    • Angaben zum Beratungsunternehmen

    • Angaben zum Projekt wie Beratungsinhalte, Angaben zur Finanzierung

  • Angebot / Kostenvoranschlag zur geplanten Beratungsleistung der UMSATZSCHMIEDE

  • Kopie des Registerauszuges bzw. Kopie der Gewerbeanmeldung bzw. Nachweis der freiberuflichen Tätigkeit in geeigneter Form

  • Ggf. Vollmacht für Vertretungsberechtigung (Formular https://www.ifbhh.de/api/services/document/218)

  • KMU-Erklärung (Formular https://www.ifbhh.de/api/services/document/446)

  • De minimis Erklärung (https://www.ifbhh.de/api/services/document/444)

  • Personalausweis für den App-gestützten Identitätscheck des Geschäftsführers

Wie erfolgt die Abrechnung?

  • Die Zuschüsse werden nach Durchführung der Maßnahmen sowie nach Vorlage und Prüfung des Verwendungsnachweises auf das Konto des Antragstellers gezahlt. Für die beauftragten Beratungsleistungen sind alle Rechnungen an das Beratungsunternehmen direkt zu bezahlen.

  • Der Verwendungsnachweis ist spätestens drei Monate nach Ende des Bewilligungszeitraumes (12 Monate) vorzulegen. Der Verwendungsnachweis ist durch eine rechtsverbindliche Unterschrift auf dem ausgefüllten IFB-Formular zum Verwendungsnachweis sowie durch die elektronische Einreichung folgender Unterlagen per E-Mail bei der IFB Hamburg nachzuweisen:

    • Formular Verwendungsnachweis und Auszahlungsantrag – die dafür erforderlichen Unterlagen werden dem Antragsteller mit der Bewilligung zur Verfügung gestellt

    • Sachbericht – kurze Erläuterung/Stellungnahme zur umgesetzten Maßnahme durch den Antragsteller

    • Rechnungen/Kostennachweise (Kopien)

    • Zahlungsnachweis (Kopien)

 

Das Digital-Check Realisierungskonzept muss folgende Punkte beinhalten:

  • Beschreibung der unternehmensspezifisch entwickelten Maßnahme

  • Definition der damit angestrebten Ziele

  • erforderliche Ressourcen und Investitionen

  • Umsetzungszeitplan

  • Dokumentation der Berücksichtigung der wesentlichen Aspekte der Informationssicherheit bzw. Cyber-Security

Go-digital Foerderung Digitalisierung Ne

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UMSATZSCHMIEDE

Marketing- & Vertriebsberatung

Inh. Christine Witthöft

Mittelweg 144
20148 Hamburg

Beispielhafte Themen, bei der die UMSATZSCHMIEDE Sie begleitet:

  • Neue Produktkampagnen-Landing Pages

  • Social Media Kampagnen die Neukunden ansprechen

  • Digitale Vertriebsstrategien für neue Kanäle

  • Digitalisierung von Produkten und Katalogen

    ... Sie entscheiden, was Ihr Digitalisierungsthema ist. Sprechen Sie uns an!

Welche Anforderungen gelten:

Ein Anspruch auf Gewährung der Förderung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die IFB Hamburg aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Dabei ist der Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Antragsunterlagen maßgebend. Die Förderung wird sich über mehrere Tranchen verteilen, so dass eine Antragsmöglichkeit über einen längeren Zeitraum gegeben ist. Es können nur solche Vorhaben gefördert werden, die noch nicht begonnen wurden. Ein Vorhaben gilt als begonnen, sobald entsprechende Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen wurden. Der Antragsteller ist verpflichtet, der IFB Hamburg, den zuständigen Behörden, dem zuständigen Rechnungshof sowie Beauftragten Dritten auf Verlangen jederzeit Auskünfte über die für die Gewährung und Belassung der Zuschüsse maßgeblichen Umstände zu erteilen, entsprechende Unterlagen vorzulegen und im Einzelfall Ortsbesichtigungen zuzulassen. Der Antragsteller verpflichtet sich, an der Überprüfung der vorgelegten Legitimationsdokumente mitzuwirken. Die Bewilligung kann widerrufen werden, wenn die eingegangenen Verpflichtungen nicht eingehalten werden oder gegen diese Richtlinie verstoßen wird. Der Zuschuss ist dann zurückzuzahlen und der zu erstattende Betrag vom Eintritt der Unwirksamkeit des Bewilligungsbescheides an mit fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz jährlich zu verzinsen. Es gelten die allgemeinen steuerlichen Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten.

Wichtiger Hinweis:

Alle Hamburger Digital Bonus-Texte wurden inhaltlich von den offiziellen IFB Seiten und den uns vorliegenden IFB-Dokumenten entnommen und textlich vereinfacht dargestellt, um sie so lesefreundlicher für Sie zu gestalten.

Rechtlich bindend für den Hamburger Digitalbonus-Antragsteller/Unternehmer ist die IFB-Webseite, welche erreichbar ist unter: https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-digital

Förderfähig sind nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen sind. Ein Verstoß kann strafrechtliche Konsequenzen haben (Subventionsbetrug).

Sofern es zu einer Kontingentausschöpfung vor Ablauf der Programmlaufzeit 31.12.2022 kommt, kann der Antrag keine Berücksichtigung mehr finden. Die IFB Hamburg prüft den Antrag und stellt die Förderwürdigkeit und die Förderhöhe fest.

Hinweis in eigener Sache:

Hiermit schließen wir ausdrücklich die Haftung für die Rechtsgrundlage bei der Beantragung und Beanspruchung von staatlichen Fördergeldern aus. Die Entscheidung zur Beantragung und Inanspruchnahme von subventionierten staatlichen Fördergeldern liegt ausschließlich beim Antragsteller/Unternehmer. Die UMSATZSCHMIEDE ist eines der autorisierten Beratungsunternehmen im Förderprogramm go-digital.

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