Dank neuer BAFA-Richtlinie: Kostenfreie 4.000 € Krisenberatung Corona Beratungsleistung, die der Berater direkt mit dem Bundesministerium für Wirtschaft abrechnet, vereinfachte Online-Beantragung und Bewilligung innerhalb weniger Tage.
UMSATZSCHMIEDE Marketing- und Vertriebsberatung BAFA-Berater ID #157184
Seit dem 3. April 2020 ist eine modifizierte Richtlinie zur Förderung unternehmerischen Know-hows für Corona-betroffene Unternehmen in Kraft getreten.
Ab sofort können Sie einen Antrag für Beratungen, die bis zu einem Beratungswert von 4.000 € für Corona-betroffene kleine und mittlere Unternehmen (KMU) einschließlich Freiberufler ohne Eigenanteil gefördert werden, beim BAFA stellen.
Der Antrag wird innerhalb von 10 Minuten Online ausgefüllt und sehr schnell bewilligt: https://fms.bafa.de/BafaFrame/unternehmensberatung/
Förderberechtig sind:
Jungunternehmen: Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind
Bestandsunternehmen: Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung
Unternehmen in Schwierigkeiten: Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden
Eine Beratung ist unabhängig vom Unternehmensalter möglich, hier gilt die 100 % Corona Förderung nicht, sondern nur die ursprünglichen Sätze.
Nähere Informationen – insbesondere zur Antragstellung – entnehmen Sie bitte dem Merkblatt für Corona betroffene Unternehmen, welches Sie online oder auf folgender Webseite finden:
Ihre Christine Witthöft Inhaberin der UMSATZSCHMIEDE Marketing- und Vertriebsberatung
Kommentare